Prüfung von Anschlag- bzw. Lastaufnahmemitteln
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet Arbeitsmittel auf deren Tauglichkeit und Zulassung zu prüfen. Diese Prüfungen müssen verpflichtend in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Was die wenigsten wissen ist, dass bspw. jede Kette oder jedes Hebeband (und vieles mehr) vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden muss und das, durch einen Sachkundigen (siehe DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 Punkt 3.15.1 bzw. DGUV Regel 101-005).
Wir als kompetenter Partner übernehmen die regelmäßigen Prüfungen von Anschlag- bzw. Lastaufnahmemitteln. Dabei können diese für Güter (ohne Personentransport) oder Personen und deren Transport genutzt werden. Die Prüfungen erfolgen jeweils nach der gültigen Verordnung. Die Erstellung eines Prüfplans, die Dokumentation, die sach- und fachgerechte Prüfung und die ordnungsgemäße Markierung Ihrer Arbeitsmittel übernehmen wir gerne. Dafür kommen wir entweder zu Ihnen oder Sie senden uns die zu prüfenden Komponeten zu. Für Prüfungsanfragen oder Fragen zur Gesetzesgrundlage kontaktieren Sie uns einfach oder vereinbaren Sie einen Termin.