Schachtabsperrungen und Baustellenplanung
Haben Sie Arbeiten auf Baustellen zur Vorbereitung von Aufzugsmontagen zu erledigen, so bauen wir für Sie bspw. Schachtabsperrungen gemäß DGVU-Vorschriften (vollflächig oder teilabgesperrt) / Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (BGI).
Auch bauen wir für Sie Schachtgerüste nach DIN EN 12811-1 in alle Ihre Schächte ein. Wir verwenden dazu nur genormte Bauteile und sprechen mit Ihnen die genaue Nutzung vorher ab (freizulassende Stellen im Schachtgerüst etc.).
.
Schachtabsperrung abnehmbar, nach Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (BGI)
Schachtabsperrung abnehmbar, nach Berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (BGI), Besonderheit: Schachttür muss noch vergrößert werden, Schachtabsperrung, schon so geplant, dass nach Vergrößerung keine neue benötigt wird, das reduziert die anfallenden Kosten